Honorarbeispiel

Gebührenarten

Für den überwiegenden Teil der Vergütung der beruflichen Tätigkeiten sieht die Verordnung die „Wertgebühr“ vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach den Tabellen A bis D der Steuerberatervergütungsverordnung.

Die Anwendung einer Zeitgebühr ist auf eine geringe Anzahl von in der Vergütungsverordnung einzeln aufgezählten Tatbeständen beschränkt. Sie beträgt 30-75 € je halbe Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach sind insbesondere die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gesondert einforderbar.

Vergütungsverordnung – warum?

Zweck der Vergütungsverordnung ist, sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Steuerberater angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen.

Die Vergütung richtet sich nach

  1. der Bedeutung der Angelegenheit
  2. dem Umfang
  3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

Die Vergütung wird als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen.

Beispiel

Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung erhält der Steuerberater 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 8.000 € (§24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).

Fall 1 Fall 2
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 60.000 € 0 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 20.000 € - 10.000 €
Kapitaleinkünfte 5.000 € 5.000 €
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert 65.000 € 5.000 €
mindestens 8.000 €
Gebühr 1/10 bis Gebühr 6/10 132,00 € bis 792,00 € 48,50 € bis 291,60 €

Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Wahl der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens(im Beispiel 1-6/10) ist abhängig vom Arbeitsaufwand. Das Honorar wird zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

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