Grundsteuerreform

Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen. Neben reinen Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich (mit-)genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.

Anders als die Grunderwerbsteuer (einmalig zu zahlen, wenn ein Grundstück oder Gebäude erworben wird), muss die Grundsteuer jedes Jahr bezahlt werden. Vermieterinnen und Vermieter können sie bei entsprechender Vereinbarung über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.

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Die Grundsteuerreform kurz erklärt

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Wichtige Termine:

  • Ende März 2022:
    Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen
  • Mai bis August 2022:
    Erhalt eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022
  • 1. Juli 2022:
    Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über ELSTER (www.elster.de)
  • 31. Oktober 2022:
    Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung

Was kostet die Erklärung der Grundsteuer durch SGS?

    238

    (inkl. 19% USt)

    einmalig, je Einheit

    ___________

    unbebautes Grundstück

      357

      (inkl. 19% USt)

      einmalig, je Einheit

      ___________

      Wohnung

        357

        (inkl. 19% USt)

        einmalig, je Einheit

        ___________

        Ein- und/oder Zweifamilienhaus

          535,50

          (inkl. 19% USt)

          einmalig, je Einheit

          ___________

          Geschäftsgrundstück/Mischgrundstück/Mehrfamilienhäuser bis 250m²

            654,50

            (inkl. 19% USt)

            einmalig, je Einheit

            ___________

            Geschäftsgrundstück/Mischgrundstück/Mehrfamilienhäuser          250 – 600m²

              Aufschlag zu oben genannten Preisen bei nicht digitaler Beleglieferung/Bearbeitung seitens des Auftraggebers

              • unbebaute Grundstücke                                                                                                  €190,40 
              • für Wohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern                                                        €190,40
              • für Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke/Mehrfamilienhäuser bis 250m²               €190,40
              • für Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke/Mehrfamilienhäuser 250-600m²             €285,60

              einmalig, je Einheit (inkl. 19% USt)

              Übermittlung und IT-Pauschale pro Übermittlung                                                               €11,90

              einmalig, je Einheit (inkl. 19% USt)

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